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So profitierst du durch das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge

By

Leon Braun

29.12.2021

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5

Min.

So profitierst du durch das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 1. Oktober 2021 ist (in Teilen) ein Gesetz in Kraft getreten, welches deine Rechte als Verbraucher stärkt. Das Gesetz wirkt sich dabei vor allem auf Verträge aus, die du z.B. mit Mobilfunkanbietern, Zeitschriften oder Energieversorgern schließt.

Die Änderungen Treten In Drei Phasen In Kraft

  • Ab dem 1. Oktober dürfen Verbraucher nur noch telefonisch zu Werbezwecken kontaktiert werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung zur Telefonwerbung vorliegt.
  • Ab dem 1. März 2022 treten neue Regelungen zur automatischen Vertragsverlängerung in Kraft. Die maximal erlaubte Kündigungsfrist bei Verträgen wird von 3 Monaten auf einen Monat herabgesetzt. Das heißt: Hast du beispielsweise einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen, hast du nun bis zum 11. Monat Zeit um diesen Vertrag zu kündigen, ohne dass sich der Vertrag automatisch verlängert. Zusätzlich treten Änderungen für den Fall in Kraft, solltest du nicht rechtzeitig von deinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Automatische Vertragsverlängerungen dürfen nur noch mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit mit einem Monat Kündigungsfrist stattfinden. Um unser vorheriges Beispiel aufzugreifen: Solltest du nicht rechtzeit bis zum 11. Monat der Vertragslaufzeit gekündigt haben, kannst du deinen Vertrag nach dem 12. Monat jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Außerdem dürfen keine Verträge mehr am Telefon abgeschlossen und gekündigt werden. Für beides wird von da an eine unterschriebene schriftliche Bestätigung benötigt.
  • Ab dem 1. Juli 2022 eine neue Regelung in Kraft, die online abgeschlossene Verträge betrifft. Auf Webseiten auf denen online Verträge abgeschlossen werden können, muss es dann auch die Möglichkeit geben, diese Verträge auch direkt online zu kündigen. Dafür muss die Webseite, die den Vertragsabschluss ermöglicht, einen Kündigungsbutton aufweisen. Der Button muss eindeutig gekennzeichnet sein und direkt zu einem unkomplizierten Kündigungsprozess führen.

Warum unterstützt Ostrom diese Änderungen?

Ostrom glaubt an eine faire und transparente Stromversorgung für alle. Deshalb ist unser Ostrom-Tarif auch jetzt schon mit einer flexiblen Vertragslaufzeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist ausgestattet.

Durch Kund:innen, die von anderen Anbietern zu uns gewechselt sind, erfahren wir oft von unseriösen Geschäftspraktiken mit denen sich Verbraucher auseinandergesetzt sehen. Teilweise berichten Kunden davon, dass sie unbewusst in einem Telefongespräch mit ihrem alten Anbieter gekündigt haben. Solche Tricks, mit denen Stromanbieter versuchen, ihre Bestandskunden aus für sie unwirtschaftlichen Verträgen zu werfen, werden durch das neue Verbraucherschutzgesetz unterbunden.

Ein Problem mit dem sich unsere Kunden auch oft ausgesetzt sehen, sind automatische Vertragsverlängerungen, durch die sie teilweise um bis zu zwei weiteren Jahren an ihren alten Stromversorger gebunden sind. Die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge festgesetzten Verbesserungen bei Vertragsverlängerungen sind bei Ostrom schon heute Standard. Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeiten und daher auch keine automatischen Vertragsverlängerungen.

Wie du einen noch faireren Stromvertrag bekommst

Was an Neuerungen durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge nun Kraft tritt, sehen wir von Ostrom als absoluten Mindeststandard für eine faire Vertragsgestaltung an. Zusätzlich zu einer flexiblen Vertragslaufzeit, bieten wir dir zu 100% echten Ökostrom und eine App in der du deinen Tarif selbstständig komplett digital verwalten kannst. Außerdem einen der am besten bewerteten Kundensupports - natürlich auch auf Englisch. Das alles bieten wir dir in nur einem einzigen Tarif, mit einem transparenten Preismodell, das ganze ohne ein kompliziertes Bonussystem auskommt. - Schau dir unsere Trustpilotbewertungen zum Beweis an!

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Aplus Energy GmbH bietet keine Rechtsberatung an.