AGB
Version 13.12.2024
1. Wie funktioniert das Virtuelle Kraftwerk?
1.1. In unserem Virtuellen Kraftwerk (auf Englisch: Virtual Power Plant - VPP) werden die Batterien von E-Autos über unsere Software zu einem gemeinsamen Kraftwerk bzw. einer “großen” E-Auto Batterie verbunden.
1.2. Wir können die Batterien dadurch kollektiv steuern, wodurch wir den eingespeisten oder verbrauchten Strom gemeinsam an den untertägigen Strommärkten verkaufen oder einkaufen können.
1.3. Dies ermöglicht uns, die Ladezeiten kontinuierlich nach den günstigsten Preisen im untertägigen Stromhandel auszurichten und somit den kostengünstigsten Ladevorgang durchzuführen.
1.4. Durch den untertägigen Handel wird der Ladegang noch günstiger als beim optimierten Laden mit den Vortagespreisen (bisheriges Smart Charging). Die zusätzliche Kostenersparnis teilen wir mit den Teilnehmern als Gutschrift auf das Ostrom Wallet (siehe unten für Details zur Vergütung).
2. Wie funktioniert die Steuerung der Ladevorgänge?
2.1. Innerhalb des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters wird die Optimierung der Ladevorgänge übernommen. Innerhalb dieses Zeitfensters muss dein E-Auto der Ladestation angeschlossen sein und mit der Ostrom-App verbunden sein, damit wir die Ladevorgänge steuern und die damit verbundenen Energiemengen handeln können. Aktuell ist das Ladefenster von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr festgelegt. Später kann das Virtuelle Kraftwerk Zeitfenster flexibel in der Ostrom-App bestimmt werden.
2.2. Die E-Autos werden dabei gemäß dem gewünschten Ziel-Ladezustand der Batterie (Target State of Charge) aufgeladen, welches zum Ende des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters erreicht sein soll.
2.3. Der gewünschte Zielladezustand der Batterie kann dabei von den Teilnehmern in der Ostrom-App im Bereich „Elektroauto“ festgelegt werden.
3. Wer kann am Virtuellen Kraftwerk teilnehmen?
3.1. Alle E-Auto Besitzer:innen der teilnehmenden E-Automarken können am virtuellen Kraftwerk teilnehmen. Eine Liste der teilnehmenden E-Auto Marken findest du hier.
3.2. Zukünftig werden wir das Virtuelle Kraftwerk sukzessive für weitere E-Automarken und dezentrale Stromanlagen (Heimspeicher, Wärmepumpen, etc.) ausweiten.
4. Wie funktioniert die Anmeldung zum Virtuellen Kraftwerk und welchen Bedingungen stimme ich hiermit zu?
4.1 Sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk erfüllt sind (siehe Abschnitt 6), kannst du dich flexibel über die Ostrom-App an- und abmelden.
4.2. Mit der Anmeldung am Virtuellen Kraftwerk stimmst du zu, dass wir während des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters den Ladeprozess des teilnehmenden E-Autos steuern und kontrollieren, um die jeweiligen Strommengen am untertägigen Strommarkt handeln zu können.
4.3. Zudem stimmst du mit der Anmeldung den weiteren hier genannten Bedingungen unseres Virtuellen Kraftwerks zu.
5. Welche weiteren Voraussetzungen bestehen für die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk?
5.1. Dynamischer Tarif und Smart Meter: Um am Virtuellen Kraftwerk teilnehmen zu können, muss der Stromvertrag, über den das E-Auto aufgeladen wird, auf unseren dynamischen Tarif (SimplyDynamic) umgestellt sein. Für die Umstellung braucht jeder Teilnehmer einen Smart Meter, damit wir die Verbrauchsdaten empfangen und abrechnen können. Falls du noch keinen Smart Meter hast, kannst du diesen über unsere Webseite bestellen. Mehr Informationen zu Smart Metern findest du hier.
5.2. App-Verbindung: Zudem müssen die teilnehmenden E-Autos mit unserer Ostrom-App verbunden sein, damit wir die Ladevorgänge steuern können.
5.3. Verfügbarkeit während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters: Die Steuerung der Ladevorgänge bei der Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk erfolgt während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters. Die teilnehmenden E-Autos müssen in dieser Zeit an der jeweiligen Ladestation, über den der SimplyDynamic Vertrag läuft, angeschlossen sein, da wir sonst keine Steuerung und Optimierung der Ladevorgänge durchführen können.
5.4. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden für das Virtuelle Kraftwerk abzulehnen, die diese Kriterien nicht erfüllen.
6. Wie wird die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk vergütet und ausgezahlt?
6.1. Alle Teilnehmer am Virtuellen Kraftwerk, die die in 6.2 und 6.3 genannten Kriterien erfüllen, erhalten eine Beteiligung am erzielten Handelsgewinn proportional zum durchgeführten Ladevolumen.
Beispiel: Bei einer Gesamtbeteiligung von 200 Euro am Handelsgewinn pro nächtlichem Ladevorgang und einem Gesamtladevolumen von 5.000 kWh, der E-Autos, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen, beträgt die individuelle Gewinnbeteiligung pro geladener Kilowattstunde 0,04 Euro/kWh. Ein E-Auto, welches über Nacht 50 kWh lädt, würde somit eine Gewinnbeteiligung von 2 Euro erhalten.
6.2. Die Vergütung erfolgt hierbei nur, wenn das E-Auto über die gesamte Dauer des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters, z.B. von 22.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens, an die Ladestation angeschlossen war und über unsere App gesteuert werden konnte. Die Verfügbarkeit über die gesamte Dauer der Nacht ist dabei wichtig, da wir sonst den Handel der Strommengen nicht korrekt planen können.
6.3. Zudem erfolgt die Vergütung nur, wenn ein Mindestmaß an flexibler Last innerhalb des Ladezeitraums zur Verfügung steht, da sonst keine untertägige Verschiebung der Ladevorgänge vorgenommen werden kann, um den Ziel-Ladezustand zu erreichen. Die verfügbare, flexible Last muss dabei mindestens 25 % des maximal möglichen Ladevolumens im Ladezeitraum des Virtuellen Kraftwerk Zeitfenster darstellen.
Beispiel: Bei einem Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 60 kWh, welches um 22.00 Uhr einen Ladezustand von 50 % aufweist und um 05.00 Uhr zu 100 % aufgeladen sein soll, beträgt das Soll-Ladevolumen 30 kWh. Bei einer Wallbox mit 11 kW Leistung kann über die Dauer von sieben Stunden (22.00-05.00 Uhr) maximal Ladevolumen von 77 kWh erreicht werden (11 kW * 7 h). Die Differenz des maximalen und des Soll-Ladevolumen beschreibt die verfügbare, flexibler Last - in diesem Fall 47 kWh. Ausgedrückt als Prozentsatz des maximal möglichen Ladevolumens stellt dies 61 % dar und liegt somit oberhalb der Mindestgrenze von 25 %. In diesem Beispiel würde es daher zu einer Vergütung kommen, sofern die weiteren Kriterien erfüllt sind.
6.4. Teilnehmenden im ersten Virtuellen Kraftwerk-Jahr (das gesamte Jahr 2025) wird zudem eine Mindestvergütung von 100 Euro garantiert, sofern die jeweils teilnehmenden E-Autos im ersten Virtuellen Kraftwerk-Jahr mindestens 50 Nächte (d.h. Während des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters z.b. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr) mit dem benötigten Mindestmaß an flexibler Last (siehe Punkt 6.3) angeschlossen waren. Die Vergütung der Teilnehmenden im ersten Virtuellen Kraftwerk-Jahr berechnet sich daher als höherer Betrag zwischen der im ersten Virtuellen Kraftwerk-Jahr kumulierten Gewinnbeteiligung und der Mindestvergütung. Das ersten Virtuellen Kraftwerk-Jahr ab dem 01.01.2025 und endet am 31.12.2025.
6.5. Die entstandenen Vergütungen werden anschließend deinem Ostrom Wallet gutgeschrieben. Im Ostrom Wallet kannst du die Vergütung entweder auf deine nächste Rechnung anrechnen lassen, oder für Einkäufe im Ostrom-Store verwenden.
7. Wie funktioniert die sonstige Abrechnung der Stromkosten?
7.1. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms durch den Ladevorgang erfolgt gemäß dem SimplyDynamic Tarifs, d.h. zu den stündlichen Vortages-Börsenpreisen (Day-Ahead EPEX Preise), inklusive Netzentgelte, Umlagen, Steuern, etc. Die genauen Details zum dynamischen Tarif findest du hier).
7.2. Unsere Algorithmen stellen dabei wie bei unserem bestehenden Smart Charging Service sicher, dass dein E-Auto in den Stunden mit den günstigsten Vortages-Preisen aufgeladen wird und somit für dich die geringsten Ladekosten im dynamischen Tarif entstehen.
7.3. Die Vergütung durch die anschließende Nachoptimierung des Ladevorgangs im untertägigen Stromhandel erfolgt unabhängig von der Abrechnung des SimplyDynamic Tarifs und wird dem Ostrom Wallet gutgeschrieben.
8. Wie kann die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk nachverfolgt werden?
8.1. Im Bereich “Ladestatistiken” in der Ostrom-App wird ein Reporting für das Virtuelle Kraftwerk etabliert.
9. Wie kann man sich vom Virtuellen Kraftwerk abmelden?
9.1. Eine flexible An- und Abmeldung des Virtuellen Kraftwerks erfolgt über die Ostrom-App im Elektrofahrzeug-Bereich.
10. Welche Haftungsbindungen gelten?
10.1. Für Schäden, die durch die Steuerung der Ladevorgänge entstehen können, haftet die Aplus Energy GmbH (Ostrom) nicht. Schadensersatzansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
10.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
10.2.1. Soweit die Aplus Energy GmbH (Ostrom), seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
10.2.2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und
10.2.3. Im Fall von leichter Fahrlässigkeit, wenn eine der wesentlichen Pflichten durch die Aplus Energy GmbH (Ostrom), seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurden. Wir haften dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage der Zusammenarbeit vom Virtuellen Kraftwerk darstellen und auf deren Erfüllung die Teilnehmer vertrauen dürfen.
11. Welche Regeln gelten sonst noch?
Diese ergänzenden Bedingungen für das Virtuelle Kraftwerk der Aplus Energy GmbH (Ostrom) gelten zusätzlich zu
11.1. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für die Lieferung von Strom („AGB“),
11.2. Zu den ergänzenden Bedingungen für den dynamischen Tarif („AGB Dynamischer Tarif“), und
11.3. Zu den AGB für den Einbau und Betrieb von Messstellen (”AGB Smart Meter”)
11.1. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für die Lieferung von Strom („AGB“),