AGB - Dynamischer Tarif

AGB

Ergänzende Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für den dynamischen Tarif (SimplyDynamic)

Version: 28.03.2024

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Bedingungen für den dynamischen Tarif (SimplyDynamic) der Aplus Energy GmbH gelten zusätzlich bzw. abweichend zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für die Lieferung von Strom ("AGB Strom").

2. Besondere Regelungen für den dynamischen Tarif (SimplyDynamic)

2.1. Was ist der dynamische Tarif (SimplyDynamic)? ?
Bei dem dynamischen Tarif geben wir den Strompreis auf dem Energiegroßhandelsmarkt inklusive Steuern und Abgaben an Dich weiter.

2.2. Was sind Bestandteile des Arbeitspreises beim Tarif SimplyDynamic? ?
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält in Abweichung zu Nr. 4.3.1 der AGB Strom folgende Bestandteile:
- den Spotmarktpreis (dazu Nr. 6.3 der AGB Strom)
- Vertrieb
- Stromsteuer
- Variable Netzentgelte
- Konzessionsabgaben
- Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)
- Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (§ 19 StromNEV-Umlage)
- Umlage nach § 17f. EnWG (Offshore-Netzumlage)
- Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten)
- Herkunftszertifikate
- Sonstiges

2.3. Was ist der Spotmarktpreis?
2.3.1. Der Spotmarktpreis (ct/kWh) entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Die ermittelten Preise können auf der Website der EPEX Spot SE (https://www.epexspot.com/en/basicspowermarket) sowie in unserer App in ct/kWh eingesehen werden.

2.3.2. Der so für jede einzelne Stunde des Folgetages ermittelte Preis wird an die Kund:innen weiterberechnet. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Spotmarktpreise automatisch angepasst werden und Ostrom kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zusteht. Ostrom weist die Kund:innen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für die Kund:innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis, sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für die Kund:innen (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für die Kund:in keinerlei Absicherung gegen Stromkosten, die das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigend.

2.4. Welche Art von Stromzähler wird für den Tarif SimplyDynamic benötigt? ?
Der Tarif wird nur Kunden mit einem intelligenten Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG angeboten. Verfügt die Kund:in über ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG, welches eine stundengenaue Übermittlung des Verbrauchs der Kund:in ermöglicht (zusammen als „Smart Meter“ bezeichnet), so erfolgt eine stundengenaue Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in der betreffenden Stunde. Zusätzliche Voraussetzung für den Tarif SimplyDynamic ist, dass der Messstellenbetreiber Ostrom die stündlichen Messwerte in angemessener Form zur Verfügung stellt. Werden die Messwerte von dem Messstellenbetreiber nicht so zur Verfügung gestellt, dass wir den Tarif vertragsgemäß abrechnen können, dann behalten wir uns vor, den Vertrag auf den SimplyFair Tarif umzustellen.

2.5. Was passiert bei einer Anmeldung ohne intelligentes Messsystem?
Meldet sich die Kund:in für den dynamischen Tarif (SimplyDynamic) an, obwohl kein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG vorhanden ist, wird der Vertrag automatisch auf den SimplyFair Tarif umgestellt.

2.6. Wie wird der gelieferte Strom bei dem Tarif SimplyDynamic abgerechnet?
Es erfolgt eine stundengenaue Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in der betreffenden Stunde. Der Kund:in wird die Rechnung monatlich bis zum 15. Tag elektronisch zugestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich für den Stromverbrauch.