AGB -Werbeprogramm

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Werbeprogramm

Version: 04.08.2022

§ 1 Inhalt des Werbeprogramms

1. Das Kundenempfehlungsprogramm ist ein Programm der Aplus Energy GmbH (“Ostrom”), durch das bestehende Kunden von Ostrom durch die Empfehlung von Neukunden Prämien erhalten können. Ein werbender bestehender Kunde (“Werbender”) nimmt an diesem Programm teil, indem er Neukunden nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen wirbt.

2. Ostrom übermittelt jedem Kunden, der über die App oder die Internetplattform seinen Teilnahmewillen bekundet, eine persönliche Ziffernfolge (“Referral Code”).

3. Der Code darf nicht auf Internetplattformen geteilt werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor, seine Gültigkeit zu limitieren.

§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostrom. Im Falle eines Konflikts dieser Teilnahmebedingungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostrom haben diese Teilnahmebedingungen Vorrang.

2. Durch die Nutzung des Verfahrens dieses Werbeprogramms erklärt sich der Nutzer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Kunde von Ostrom. Andere Personen als Kunden sind nicht teilnahmeberechtigt.

2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden von Ostrom.

§ 4 Zustimmung der Geworbenen

Die Werbenden können das technische Medium, das sie zur Übermittlung des Referral-Codes verwenden, frei wählen. Die Werbenden verpflichten sich gegenüber Ostrom dazu, vor jeder Übermittlung eines Referral-Codes das Einverständnis der Empfänger dazu einzuholen. Für den Fall, dass Geworbene Ansprüche gegen Ostrom aufgrund unaufgeforderter Zusendung des Referral-Codes geltend machen, stellen die Werbenden Ostrom insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang damit frei und erstatten die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen die Werbenden aus diesem Sachverhalt behält sich Ostrom vor. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung werden die betroffenen Werbenden von der Teilnahme am Werbeprogramm mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.

§ 5 Erfolgreiche Vermittlung

1. Neukunden können beim Vertragsschluss mit Ostrom den Referral-Code eines Werbenden in ein dafür vorgesehenes Feld eintragen.

2. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

a) Der Geworbene schließt einen Stromlieferungsvertrag mit Ostrom, die Belieferung tatsächlich beginnt und der Geworbene so zum Kunden von Ostrom wird.

b) Beim Antragsprozess hat der Geworbene gemäß § 1 Abs. 2 den Referral-Code eines Werbenden angegeben.

c) Der Geworbene hat in den letzten 12 Monaten vor Vertragsschluss keine Geschäftsbeziehung mit Ostrom unterhalten.

3. Es obliegt allein dem Werbenden sicherzustellen, dass der Geworbene beim Vertragsschluss gemäß dem in Abs. 1 beschriebenen Verfahren vorgeht. Wird das Verfahren nicht eingehalten, liegt keine erfolgreiche Vermittlung vor.

§ 6 Prämie

1. Ostrom erfasst alle erfolgreichen Vermittlungen im Laufe eines Quartals.

2. Am Ende eines Quartals erhalten die drei Werbenden mit den meisten erfolgreichen Vermittlungen eine Prämie.

3. Die Art der Prämie liegt im Ermessen von Ostrom. Ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht nicht.

4. Die Werbenden, welche eine Prämie erhalten, werden auf dem Instagram-Profil „ostrom.de“ sowie auf der Website www.ostrom.de genannt. Die Werbenden erklären hierzu ihr Einverständnis.

5. Neukundenbonus und Empfehlungsbonus nach Nr. 13 und 14 der AGB von Ostrom können kumulativ zu Prämien nach diesem Paragraphen hinzutreten.

Verantwortliche Stelle

Aplus Energy GmbH
Strassburger Strasse 55
10405 Berlin, Deutschland
E-Mail: hallo@ostrom.de

Gesetzlich vertreten werden wir durch Matthias Martensen und Karl Villanueva.

Datenschutzbeauftragter

heyData GmbH
Gormann Straße 14
10119 Berlin, Deutschland
E-Mail: info@heydata.de