AGB
Version: 10.01.2024
1. Geltungsbereich
Diese Ergänzenden Bedingungen für die Ostrom Preisbremse der Aplus Energy GmbH gelten zusätzlich bzw. abweichend zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für die Lieferung von Strom („AGB Strom").
2. Besondere Regelungen für die Ostrom Preisbremse
2.1. Wer kann die Ostrom Preisbremse nutzen?
Die Ostrom Preisbremse ist ein Zusatzmodul, das Ostrom ergänzend zu ausgewählten Tarifen anbietet (aktuell: SimplyFair Tarif sowie die Schwestertarife des SimplyFair Tarifs gemäß Nr. 4.3.5 der AGB Strom) und das vom Kunden dazugebucht werden kann. Die Ostrom Preisbremse steht in diesen ausgewählten Tarifen allen Kunden zur Verfügung, deren voraussichtlicher Jahresstromverbrauch unter 15.000 kWh liegt. Kunden anderer Tarife, insbesondere des SimplyDynamic Tarifs, können dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Ostrom behält sich das Recht vor, Kunden aufgrund der oben genannten Kriterien abzulehnen. Zudem können Kunden, deren Arbeitspreis bei Vertragsabschluss bereits über der jeweils gültigen maximalen Preisobergrenze (siehe Ziffer 2.2) liegt, das Angebot nicht in Anspruch nehmen.
2.2. Wie funktioniert die Ostrom Preisbremse?
Die Ostrom Preisbremse legt eine maximale Preisobergrenze für den regulären Arbeitspreis innerhalb des jeweiligen vom Kunden gebuchten Tarifs fest („Preisgrenze“). Die Höhe der Preisgrenze ergibt sich aus dem jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. dem Produktblatt der Ostrom Preisbremse. Die Preisgrenze gilt jeweils ab dem Startdatum für ein Jahr. Wenn für einen vom Kunden gebuchten Tarif die Ostrom Preisbremse aktiviert ist, gilt entweder der Arbeitspreis des gebuchten Tarifs oder die vereinbarte Preisgrenze, dabei wird stets der günstigere der beiden Beträge als zu zahlender Arbeitspreis angewendet. Die Ostrom Preisbremse gilt unabhängig von einer Preisgarantie des vom Kunden gebuchten Tarifs.
2.3. Wie lange gilt die Ostrom Preisbremse?
Die Preisgrenze hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Das Start- und Enddatum der Ostrom Preisbremse können jeweils dem aktuell geltenden Angebot bzw. Produktblatt entnommen werden.
2.4. Was kostet die Ostrom Preisbremse und wie wird dies abgerechnet?
Für die Nutzung der Ostrom Preisbremse fällt eine Gebühr an, die im jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. Produktblatt der Ostrom Preisbremse festgelegt wird. Die Gebühr wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit der Rechnung kann dem jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. Produktblatt entnommen werden. Die Zahlung richtet sich nach der Zahlungsmethode, die im vom Kunden gebuchten Tarif hinterlegt ist.
2.5. Wie kann die Ostrom Preisbremse gekündigt werden?
Eine Kündigung der Ostrom Preisbremse muss spätestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung der Ostrom Preisbremse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Das vollständige Jahresentgelt wird also unabhängig vom Kündigungszeitpunkt berechnet. Erfolgt keine Kündigung, dann verlängert sich die Ostrom Preisbremse und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.